Anspruchsvolle Funktionsverbgefüge in Fach- und Verwaltungssprache
Funktionsverbgefüge wie zur Anwendung bringen verbinden ein bedeutungsarmes Verb mit einem Nomen und prägen Fach- und Verwaltungssprache – C1.
Funktionsverbgefüge verbinden ein bedeutungsarmes Verb mit einer nominalen Einheit, etwa zur Anwendung bringen. In Fach- und Verwaltungssprache können sie Aktionsart, Perspektive und terminologische Festigkeit ausdrücken, aber auch unnötig aufblähen.
Nach dieser Lektion kannst du Funktionsverbgefüge erkennen, semantisch deuten und stilistisch bewerten.
Funktion und Einordnung
Das Nomen trägt den Bedeutungskern, während das Funktionsverb grammatische Kategorien und oft eine bestimmte Verlaufsart beisteuert. Viele Gefüge sind lexikalisch fest; Artikel und Präposition lassen sich nicht beliebig austauschen.
Wichtig sind dabei drei Beobachtungen:
- in Kraft treten ist inchoativ: Etwas beginnt zu gelten.
- in Kraft setzen ist kausativ: Jemand bewirkt, dass etwas gilt.
- Eine einfache Verbparaphrase kann den Kern zeigen, erfasst aber nicht immer Terminologie, Aktionsart oder institutionelle Perspektive vollständig.
Auch die Form verrät die Festigkeit eines Gefüges:
- Präposition und Verschmelzung sind oft fest: zur Anwendung, zum Abschluss, im Zusammenhang. Daher heißt es zur Anwendung bringen, nicht in Anwendung bringen.
- Manche Gefüge sind artikellos: Anwendung finden, Bezug nehmen. Ein Artikel würde die feste Lesart verändern oder aufheben.
- Das Nomen lässt sich nur begrenzt frei erweitern oder vertreten: Er nimmt darauf Bezug, nicht Er nimmt einen schönen Bezug darauf.
Strukturtests: Wie fest ist das Gefüge?
Bei Funktionsverbgefügen wird nicht nur das Verb, sondern die Verbindung als Ganzes gebraucht. Das zeigen mehrere Tests:
- Passivfähigkeit: Viele Gefüge lassen ein Passiv zu: Eine Entscheidung wurde getroffen oder Eine Überprüfung der Unterlagen wurde vorgenommen. Bei Bezug nehmen ist ein unpersönliches Passiv üblich: Auf die Stellungnahme wurde Bezug genommen.
- Keine freie Erfragbarkeit des Nomens: Die Frage Was nimmt die Behörde vor? erschließt nicht sinnvoll die Bedeutung von eine Überprüfung vornehmen. Erfragbar ist dagegen die Ergänzung: Worauf nimmt sie Bezug? – Auf die Stellungnahme.
- Keine freie Pronominalisierung: Die Behörde nimmt sie vor kann in einem passenden Kontext grammatisch sein, wirkt aber nicht mehr wie die feste, neutrale Verwaltungsformel. Das Nomen wird im Gefüge normalerweise genannt.
- Begrenzte, aber mögliche Erweiterung: Attribute können die nominale Einheit präzisieren: breite Anwendung finden, eine sorgfältige Prüfung vornehmen oder etwas ernsthaft in Betracht ziehen.
- Genitivattribute gehören zum Nomen: In eine Überprüfung der Unterlagen vornehmen bezeichnet der Unterlagen den Gegenstand der Überprüfung. Es ist kein frei wählbarer Zusatz zum Verb vornehmen.
Formen und Kontraste
| Bedeutungsfeld | Beginn / Eintritt | Zustand oder passivische Perspektive | Verursachung | Verbparaphrase |
|---|---|---|---|---|
| Geltung | in Kraft treten | in Kraft sein | in Kraft setzen | beginnen zu gelten / gelten / verbindlich machen |
| Anwendung | — | zur Anwendung kommen; Anwendung finden | zur Anwendung bringen | angewendet werden / in einem Bereich verwendet werden / anwenden |
| Diskussion | zur Sprache kommen | zur Diskussion stehen | zur Diskussion stellen | erwähnt werden / zur Debatte stehen / zur Debatte stellen |
| Verfügbarkeit | — | zur Verfügung stehen | zur Verfügung stellen | verfügbar sein / bereitstellen |
Bei zur Anwendung kommen und Anwendung finden steht nicht Beginn gegen Zustand. Beide sind passivische bzw. unpersönliche Varianten: Etwas wird verwendet oder gilt in einem bestimmten Bereich. Zur Anwendung kommen ist besonders in Regelungen und technischen Beschreibungen verbreitet; Anwendung finden wirkt ebenfalls fachsprachlich und hebt oft den Bereich oder die Reichweite hervor: Die Methode findet in der Diagnostik breite Anwendung.
Weitere häufige Gefüge der Verwaltungs- und Fachsprache:
| Funktionsverbgefüge | Verbparaphrase |
|---|---|
| in Betracht ziehen | erwägen |
| in Anspruch nehmen | nutzen, beanspruchen |
| Rechnung tragen | berücksichtigen |
| einen Antrag stellen | beantragen |
| Bezug nehmen auf | sich auf etwas beziehen |
Analyse an Beispielen
- Der Vertrag tritt am 1. Januar in Kraft fokussiert den Beginn seiner Geltung.
- Die Kommission nahm eine Neubewertung vor lässt sich oft durch bewertete neu ersetzen; die Wahl hängt von Textsorte und Informationsstruktur ab.
- Die Maßnahme steht zur Diskussion bezeichnet einen Zustand, während zur Diskussion stellen einen Verursacher voraussetzt.
- Die Regel kommt zur Anwendung ist ein Passiversatz: Die Regel wird angewendet. Die erste Fassung passt besonders, wenn der Handelnde nicht genannt oder nicht wichtig ist.
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Kontext und stilistische Wirkung
Ersetze ein Gefüge nicht automatisch durch ein einfaches Verb. Prüfe zuerst, ob es ein definierter Fachausdruck ist oder eine Aktionsart und Perspektive ausdrückt, die bei der Kürzung verloren gingen.
Im Verwaltungsstil kann ein Gefüge den Vorgang sachlich in den Vordergrund stellen: Die Behörde nimmt eine Überprüfung der Unterlagen vor. Die verbale Fassung Die Behörde überprüft die Unterlagen ist kürzer und nennt den Handelnden unmittelbarer. Sie gewinnt Lesbarkeit, verliert aber gegebenenfalls den bewusst formalen, prozessorientierten Ton.
Register und regionale Amtssprache
Einige Gefüge sind besonders stark an Rechts- und Behördenkommunikation gebunden: in Kraft treten, in Kraft setzen und Bezug nehmen auf erscheinen häufig in Gesetzen, Bescheiden und Richtlinien. In Betracht ziehen ist dagegen auch in gehobener Allgemeinsprache selbstverständlich: Wir ziehen mehrere Lösungen in Betracht.
In der österreichischen und schweizerischen Amtssprache sind viele dieser Gefüge ebenfalls üblich, vor allem in Kraft treten. Regionale Unterschiede liegen häufiger bei den Institutionen und Textsorten als beim Funktionsverbgefüge selbst: Schweizer Verwaltungstexte sprechen zum Beispiel oft von einer Verfügung, österreichische von einer Kundmachung. Entscheidend ist daher, die Formel an die jeweilige Textsorte anzupassen, statt sie allein wegen ihres formellen Klangs zu übernehmen.
Häufige Fehlentscheidungen
Formfehler
- Bestandteile kontaminieren: ✗ Die Behörde bringt die Regelung in Anwendung. Richtig: Die Behörde bringt die Regelung zur Anwendung.
- Ein unpassendes Funktionsverb wählen: ✗ Das Gericht nimmt morgen eine Entscheidung. Richtig: Das Gericht trifft morgen eine Entscheidung.
Stilistische Fehlurteile
- Nominalstil pauschal mit Präzision gleichsetzen.
- Jedes Gefüge pauschal als schlechten Stil verwerfen, obwohl es terminologisch etabliert oder kontrastiv gebraucht ist.
Kurz zusammengefasst
- Funktionsverbgefüge teilen Bedeutung auf Nomen und Funktionsverb auf.
- Sie können Beginn, Zustand, Verursachung oder passivische Perspektive unterscheiden.
- Stilistische Überarbeitung wägt Fachkonvention, Präzision und Lesbarkeit gegeneinander ab.
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Anspruchsvolle Funktionsverbgefüge
21 wordsLast updated October 14, 2026